
Roswith Linden Stiftung Berlin
Durch gezielte Investitionen versuchen wir, nachhaltige Verbesserungen in der Welt zu fördern.
Die Roswith Linden Stiftung ist eine private Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Die Stifterin, Roswith Linden (1940 – 2018), hat durch testamentarische Verfügung eine Stiftung von Todes wegen errichtet. Das Vermögen wurde in die Stiftung übertragen und soll zukünftig dem Gemeinwohl dienen. In diesem Sinne ist die Stiftung seit 2019 aktiv.
Das Tätigkeitsfeld der Stiftung wurde durch Roswith Linden weit gefasst und reicht vom sozialen Bereich bis zum Natur- und Umweltschutz (für genaue Infos siehe „Was wird gefördert?"). Da die Stifterin selbst Berlinerin war und auch der Stiftungssitz Berlin ist, fördern wir insbesondere gemeinnützige Vereine in und um Berlin. Begrenzt ist die Stiftung darauf allerdings nicht. Vereinzelt fand in der Vergangenheit bereits eine Förderung ausländischer Projekte statt.
Die Stiftung ist in ihren Förderungsmöglichkeiten breit aufgestellt. Der Übersicht können Sie den genauen Förderzweck entnehmen:
Insbesondere die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ist sehr weit aufgestellt. Freizeitbeschäftigung, Ferienangebote, Therapie- oder Sportangebote, Materialbeschaffung wie Spielzeug für Jugendeinrichtungen waren bereits unter den Spenden der Stiftung.
Im Bereich der Altenhilfe haben wir in der Vergangenheit insbesondere Programme im Zusammenhang mit Altersarmut gefördert.
Wir freuen uns im Besonderen über Anträge im Bereich Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, da dies ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist. Auch die Förderung sonstiger unverschuldet in wirtschaftliche Not geratener sowie körperlich oder seelisch benachteiligter Menschen fällt unter diesen Förderungsbereich (§ 53 AO).
Bevorzugt berücksichtigt wird die Förderung sehbehinderter Menschen, da auch dieser Bereich einen Schwerpunkt der Stiftungsarbeit bildet. Eine Beschränkung darauf gibt es allerdings nicht.
Im Bereich des Tierschutzes unterstützte die Stiftung sowohl den Schutz von Haustieren als auch den Wildtierschutz. Gerade im Bereich des Wildtierschutzes wurden in der Vergangenheit ausländische Projekte gefördert.
Kleine, lokale Projekte unterstützen wir bevorzugt. Hier freuen wir uns über Anträge von Organisationen aus Berlin/Brandenburg, eine regionale Beschränkung gibt es allerdings auch hier nicht.
Für den schriftlichen Antrag durch gemeinnützige Vereine gibt es keine genauen Formvorgaben. Wichtig ist, dass das Förderungsvorhaben beschrieben wird und der Antrag eine Bezifferung der Kosten enthält. Auch das Einfügen des Kontos für die etwaige Einzahlung der Förderungssumme ist sinnvoll, damit es bei der Überweisung später keine Komplikationen gibt.
Dem Antrag kann direkt der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes beigefügt werden, den erfragen wir immer im Förderungsprozess. Wird der Antrag bewilligt und die Summe ausgezahlt, ist in der Folge eine Spendenbescheinigung an uns auszustellen.
Der Antrag kann eingesendet werden an: